happy father and son playing on sea vacation
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Wer fremdenfeindliche Parolen auf Facebook postet, setzt den Umgang mit dem eigenen Kind aufs Spiel. Es muss nicht mal eine Straftat vorliegen, damit ein Gericht das Kindeswohl als gefährdet ansieht.

Wer radikale oder fremdenfeindliche Ansichten verbreitet, riskiert nicht nur den Sympathiebonus seiner Mitmenschen und gefährdet seinen Arbeitsplatz. Auch das Recht am Umgang mit dem eigenen Kind ist gefährdet. Das gilt besonders bei fremdenfeindlichen Facebook-Postings, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.

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Die politische oder religiöse Gesinnung eines Elternteils habe dann Auswirkungen auf das Umgangsrecht mit dem Kind, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet sei. Habe ein Elternteil lediglich eine kontroverse Meinung, reiche das nicht aus, um ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken, so der Hinweis. Das Familiengericht ist dafür zuständig, zu klären, ob eine Handlung vorliegt, die das Kindeswohl gefährdet und den Entzug des Umgangsrechts rechtfertigt.

Hier lest Ihr weitere Informationen dazu! 

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1 Kommentar

  1. Wer gegen Fremde hetzt, verliert seine Kinder. Wer bei Facebook gegen Mütter hetzt, wird in keiner Weise bestraft. Mütter sind minderwertiger als Fremde und Mütter sind weniger schützenswert. Das ist der logische Schluss.

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