Im Mai hatte das Schweizer Bundesgericht in einem knappen 3:2-Entscheid dem nicht-genetischen Vater eines Männerpaares die Anerkennung als rechtlicher Elternteil verweigert – die Männer waren in den USA mit Hilfe einer Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden. Nur der genetische Vater wurde in das Personenstandsregister eingetragen. Bezüglich der Leihmutter erkannte das Schweizer Höchstgericht das US-Urteil hingegen an: Sie ist auch in der Schweiz nicht als Mutter anerkannt und das Kind in der Schweiz daher, anders als in den USA, rechtlich ein Ein-Eltern-Kind.
Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben sowie des Diskriminierungsverbotes
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