Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, urteilten die Richter in Karlsruhe. Die Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig.
Die Sozialgesetzgebung liegt üblicherweise in der Hand der Länder. Nur Maßnahmen, die zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse dienen, fallen in die Kompetenz des Bundes. Das sah das Gericht im Falle des Betreuungsgelds nicht gegeben.
Keine Aussage zu gesellschaftlichen Auswirkungen
Kritiker monierten immer wieder, dass die Leistung gesellschaftliche Fehlanreize schaffe. Dazu bezog das Gericht keine Stellung.
Gegner des Betreuungsgeldes vermuten zum einen, dass die Leistung berufliche Nachteile für Frauen schafft. Sie wird zu 95Prozent von Müttern beantragt.
Zum anderen gibt es die Befürchtung, dass durch das Betreuungsgeld gerade die Kinder von frühkindlicher Betreuung ferngehalten werden, die davon am meisten profitierten, also Kinder mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen.