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Rund um die Einschulung kündigt sich oft eine deutliche Vergrößerung der veranstalteten Geburtstagsfeier an. Sechs- bis achtjähriger Nachwuchs artikuliert eigene Wünsche zunehmend vernehmlich. Soziale Bindungen und Interaktionen sind im Umfeld bereits eingebettet. Eltern stehen vor der Aufgabe, die Feier gut zu planen, ohne vor lauter Ernst den Spaß zu vergessen.

Ortswahl, Wetterbedingungen und Gästeanzahl

Erstes Planungskriterium sind die wetterabhängigen Möglichkeiten. Temperaturen, Niederschlag und örtliche Gegebenheiten setzen einen Rahmen. Reine Innenraumfeiern, gemischte Varianten mit beispielsweise Garten- oder Hinterhofnutzung oder reine Außenveranstaltungen sind möglich. Wenn öffentlicher Raum (Grillplatz, Hof eines Mehrfamilienhauses, Spielstraße) genutzt wird, ist eine frühzeitige Absprache mit Nachbarn, Vermieter und Verwalter unvermeidlich.

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Geburtstagsfeiern in dieser Altersstufe finden zu Nachmittags- und Frühabendzeiten statt. Jahreszeit und geplante Aktivitäten sollten von den einladenden Eltern bezüglich erforderlicher Kleidung den Gästeeltern im Voraus mitgeteilt werden. Generell gilt die Regel, das pro Lebensjahr ein bis anderthalb Gäste eingeladen werden dürfen. Als Faustregel sollte eine Betreuungsperson für jeweils drei Gäste anwesend sein.

Zeitfenster und externer Veranstaltungsort

Im Sommer ist es verlockend, die Feier an einen Badesee oder in ein Schwimmbad zu verlegen. Eine Rücksprache, was die Eltern der Gäste davon halten, ist wichtig. Entwicklungsreife und Schwimmkenntnisse spielen eine Rolle. Ähnliches gilt für eine Schnitzeljagd im öffentlichen Raum. Tendenziell sind externe Veranstaltungsorte für Kindergeburtstage in dieser Altersstufe noch nicht angemessen. Die Aufsicht muss hochgeschraubt werden und darf keinen Gast zu keinem Zeitpunkt unbeobachtet lassen. Zu beachten ist der erhöhte Anreise- und Vorbereitungszeitbedarf wie für Umziehen und Verpflegungsbereitstellung. Als „Netto“-Feierzeit haben sich drei bis fünf Stunden bewährt. Beginn und Ende sollten in einem Zeitkorridor von etwa zehn Minuten geplant und in der Einladung kommuniziert werden.

Vorbereitungen und Einladungen

Die Einladung sollte etwa zehn Tage vor dem Partytermin erfolgen. Zusammen mit dem Geburtstagskind wird eine Liste entworfen. Wenn möglich, ist ein halbwegs ausgeglichenes Geschlechterverhältnis anzustreben. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass ein Geschlecht nur durch einen Gast vertreten ist. Wenn die Liste steht und ein eventuelles Motto definiert ist, wird die Einladungskarte produziert. Internetanbieter wie meine-kartenmanufaktur.de bieten bunte und fröhliche Motive zu vielen Themen. Die einladenden Eltern sollten um Empfangs- und Zusagebestätigung bis etwa drei Tage vor dem Partybeginn bitten. Dann kann bei Absagen gegebenenfalls „nachgeladen“ werden. Sinnvoll ist es auch, eventuelle Ernährungsbesonderheiten wie Allergien bereits im Einladungstext abzufragen.

Dekorieren und verpflegen

Ein Fest braucht einen festlichen Rahmen. Wenn kein spezielles Motto besteht, wird bunte, glitzernde und leuchtende Dekoration großzügig verteilt.

-Girlanden
-Luftballons (mit Gasinhalt fliegen sie)
-Papiertischdecken
-Pappgeschirr und Papptrinkbecher
-Luftschlangen
-Dekofolien
-Tischschmuck (lose verteilte Kleingegenstände)
-Elektrische Leuchtmittel
-(Beaufsichtigte) Kerzen

Zum Gesamteindruck trägt auch der Auftritt der erwachsenen Aufsichtspersonen bei. Eine nette Bluse oder ein schönes Hemd sollte es schon sein.

Der Einkauf und die Zubereitung der Verpflegung sollten das Ziel haben, am Tag der Feier geringstmöglichen Aufwand zu haben. Idealerweise wird die Küche während der Party zur No-go-Area für Kinder erklärt. Neben Sicherheitsaspekten ist dann das unbeobachtete Lagern des am Vortag gebackenen Kuchens und aller anderen leckeren Snacks und Süßigkeiten einfach möglich.

Auspacken und Präsentation der Geschenke

Ein Höhepunkt für Geburtstagskind und Gäste ist die Geschenkübergabe. Mit einem leicht gesteuerten Prozedere kann direkt zu Beginn der Feier die Stimmung in die richtige Richtung gelenkt werden. Nach Ankunft wird das verpackte Geschenk auf einen vorbereiteten Geschenktisch abgelegt. Wenn alle Gäste anwesend sind, werden sie im Rahmen eines kleinen Spiels (Alphabetisch, Flaschendrehen, nach Wunsch des Geburtstagskinds) im Kreis aller Partyteilnehmer ausgepackt.

Ablauf und Programm

Die Kunst, eine tolle Geburtstagsfeier zu veranstalten, besteht darin, den Ablauf möglichst unauffällig zu steuern. Von Beginn an sollten die Gastgebereltern die Gruppendynamik beobachten. Wenn das Geschenkeauspacken bereits zu Interaktion und Beschäftigung miteinander führt, kann mit Eingriffen gewartet werden. In der Hinterhand haben die Partybetreuer einen Vorrat an vorbereiteten Aktivitäten und Spielen. Sie können eingebracht werden, müssen aber nicht. Das Überfrachten eines Feierablaufs stört die Stimmung genauso stark wie entstehende Langeweile. Je nach vorhandenen Räumlichkeiten sollten Bereiche nur für die Kinder und für gemeinsame Gruppenaktivitäten vorhanden sein. Ein Esstisch, gegebenenfalls nur für die Feier mitten im Wohnzimmer oder auf der Rasenfläche im Garten aufgestellt, kann der wiederholte „Treffpunkt“ aller sein.

Ausgaben und Kostenrahmen

Fast alle Eltern neigen dazu, für ihr Geburtstagskind nur das Beste zu wollen. Trotzdem sollte bei aller Begeisterung eine Art Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen. Kindern sind Buntes, Lebhaftes, Spannendes und Spaß am wichtigsten. Das sind die Kernwerte, die bei und nach der Geburtstagsfeier in Erinnerung bleiben. Sie wird nicht unbedingt durch eine ständige Naschereiversorgung verbessert. Als Kalkulationsansatz sollten pro Gastkind zwanzig bis 25 Euro für das Gesamtbudget angesetzt werden. Gesonderte Ausgaben für externe Feiern wie Eintrittsgelder werden extra gerechnet.

Haftung und Unfallvermeidung

Wenn eine fröhliche Horde Sechs- bis Achtjähriger feiert, kann immer etwas passieren. Ein blauer Fleck ist kein großes Malheur. Ein Sturz von der Schaukel oder Verbrennungen an einer Kerze schon. Rechtlich übernehmen die Eltern des Gastgebers durch die ausgesprochene und angenommene Einladung die temporäre Aufsichtspflicht. Fahrlässigkeit und Leichtsinn führen zur Haftbarkeit. „Gefährliche“ Räume wie Küche, Keller oder Dachboden sollten möglichst aus dem Partytreiben herausgenommen werden. Je risikobehafteter mögliche Aufenthaltsorte während der Feier sind, desto mehr lückenlose Kontrolle bedarf es. Regelmäßiges Durchzählen und sofortiges Beseitigen erkannter Risikoherde wie elektrische Geräte, scharfe Haushaltsgegenstände oder wacklige und Lampen oder Möbel sind selbstverständlich.

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