Die drei Worte „Vereinbarkeit“, „Familie“ und „Beruf“ sind in der Umgangssprache durchweg positiv besetzt. Ihre Kombination erweckt den Eindruck einer runden Sache. Tatsächlich umschreiben alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ihre Familienpolitik mit diesem Schlagwort. Aber was steckt wirklich dahinter?
Beispiel Elterngeldgesetz: Elterngeld wird im Gegensatz zum zuvor geltenden zweijährigen Erziehungsgeld nur noch im ersten Lebensjahr eines Kindes gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst des betreuenden Elternteils im Jahr vor Geburt eines Kindes.
Es beträgt höchstens 1800 € und mindestens 300 €. Es ist per Definition keine Anerkennung der Betreuungsleistung, sondern ein Ersatz des „Lohnausfalls“, ähnlich dem Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Damit wird die Betreuung eines Säuglings auf eine Stufe gestellt mit Krankheit oder Arbeitslosigkeit und damit als „Nichtarbeit“ gewertet.