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Grundsätzlich hat jeder das Recht, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das gilt auch für die Grundschulen. „Allerdings gibt es Regeln, die dieses Recht einschränken“, erklärt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler aus Münster. Denn in vielen Bundesländern gibt es sogenannte Schulsprengel, also Einzugsgebiete, für die eine bestimmte Grundschule festgelegt wird.
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