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Das eigene Kind in Konflikt mit dem Gesetz – schon im schulischen Umfeld überschreitet der Nachwuchs leicht die Grenze zwischen jugendlichem Übermut und Vergehen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – auch für die Erwachsenen.
Daran ist nicht zu rütteln: Strafunmündig und damit geschützt vor strafrechtlicher Verfolgung sind nach deutscher Gesetzgebung alle unter 14-Jährigen – ganz gleich, was sie angestellt haben. Ältere Schüler hingegen müssen für das geradestehen, was sie ausgefressen haben, wenn auch nicht immer vor Gericht.
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