"Bucharest, Romania - March 28, 2012: Facebook logo is displayed on a mobile phone screen. Facebook is a social networking service launched in February 2004, having more than 845 million active users."
Werbung

Der Schutz der Kommunikation mit Dritten geht vor: Eltern haben kein Zugriffsrecht auf den Account ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht.

Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebookaccount ihres verstorbenen Kindes, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation des Kindes mit Dritten zu erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Werbung

Hier weiterlesen…..

Werbung

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.