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Bleirohre im Haus sind ein Thema, das die Menschen nach wie vor aufschreckt. Dass Blei, wenn es durch die Nahrung aufgenommen wird, enorme negative Folgen für die Gesundheit hat, ist seit einiger Zeit bekannt. Dabei handelt es sich um Auswirkungen, die vor allem für Babys oder Kleinkinder, deren Organismus noch nicht gänzlich ausgebildet ist, ernst genommen werden müssen. So kann Blei die Intelligenzentwicklung und Blutbildung beeinflussen, was besonders für ungeborene Kinder und auch Säuglinge eine besondere Gefahr darstellt. Doch auch für Erwachsene kann Blei im Wasser unter Umständen langfristige Probleme bedeuten. Bluthochdruck und Erkrankungen der Nieren werden nicht selten beobachtet, wenn über einen längeren Zeitraum Blei konsumiert wird. Dazu sind keine großen Mengen notwendig. Bereits das leichte aber anhaltende Überschreiten der Grenzwerte,die in der Trinkwasserverordnung niedergeschrieben sind, kann gefährlich sein.

Doch woher wissen wir, ob wir Bleirohre im Haus haben? Wie sind diese zu erkennen und was sollte als Vermieter oder Eigentümer des Hauses unternommen werden? Auf welche Maßnahmen können Mieter bestehen, wenn Bleirohre im Haus verbaut sind? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.

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Bleirohre im Haus – wo sind sie am häufigsten zu finden?

Schon 1878 wurden Bleirohre in Häusern in Bayern und Württemberg verboten – ab hier durften keine Bleileitungen mehr zur Trinkwasserverteilung genutzt werden. Daher sind im süddeutschen Raum deutlich weniger häufig Bleirohre im Haus zu finden, auszuschließen ist es jedoch nicht.

1937 wurde die „Bedenklichkeit von Bleirohren im Trinkwassernetz“ durch die DIN 2000 festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt wurden im gesamten Bundesgebiet keine Bleirohre mehr verbaut. Auch Häuser, die vor diesem Zeitpunkt erbaut wurden, können unter Umständen andere Leitungen vorweisen. So fand schon damals verzinkter Stahl oder Kupfer Anwendung.

Die in der Trinkwasserverordnung festgestellten Grenzwerte müssen in jedem Fall eingehalten werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Blei. 2003 wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 0,025 mg/l auf 0,010 mg/l angepasst. Dieser Grenzwert ist nur dann einhaltbar, wenn tatsächlich keine Bleirohre im Haus verbaut sind.

Eventuell noch vorhandene Bleileitungen müssen demnach durch adäquate Alternativen wie etwa Kunststoffrohre ausgetauscht werden. In der der Pflicht zur Einhaltung der Grenzwerte steht der Hauseigentümer, der dafür Sorge zu tragen hat, dass sämtlichen Bewohnern seiner Immobilie ausschließlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung steht.

Zusammengefasst:

– Bis zur Wasseruhr tragen die Trinkwasserversorger die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Grenzwerte.

– Ab dem Übergabepunkt geht diese Verantwortung auf den Hauseigentümer über.

– Mieter dürfen durch den Genuss des Trinkwassers zu keiner Zeit einer Gefahr ausgesetzt sein.

– Seit dem 1.12.2013 sind Vermieter und Verwalter in der Pflicht, Mieter über eventuell im Haus verbaute Bleileitungen zu informieren.

Bleirohre im Haus – woran erkenne ich sie?

Bleileitungen fallen meist durch ihre silbergraue Farbe auf. Mieter können daher im Keller des Hauses nahe der Wasseruhr nachsehen, ob hier Leitungen zu erkennen sind, die eventuell aus Blei sein könnten. Blei lässt sich außerdem mit einem Messer leicht einritzen und klingen, wenn mit einem Schraubenzieher dagegen geklopft wird, leicht dumpf. Zudem sind Bleirohre nicht magnetisch.

Keine Bleirohre im Haus und trotzdem erhöhte Bleiwerte im Wasser?

Ist ausgeschlossen, dass sich im Haus Bleileitungen befinden, sollte eine Trinkwasseranalyse keine auffälligen Bleiwerte ergeben. Bringt ein Wassertest dennoch erhöhte Bleiwerte ans Licht, kann dies unterschiedliche Gründe haben.

  • Verzinkte Stahlrohre können ebenfalls Verunreinigungen durch Blei hervorrufen.

  • Messinglegierungen von Mischbatterien können ebenfalls Blei oder andere Stoffe wie Kupfer enthalten und diese ans Wasser abgeben.

Was tun, wenn Bleileitungen im Haus verbaut sind?

Befinden sich im Wasserkreislauf des Wohnhauses noch Bleileitungen, so dass der Grenzwert überschritten wird, zeichnet der Hauseigentümer verantwortlich und muss einen Austausch der Rohre veranlassen. Hilfe, Informationen und Unterstützung bieten das Gesundheitsamt, Verbraucherzentralen oder ein Mieterverein.

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